Unser Auftrag
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Arbeit wird vorwiegend durch das SGB VIII geregelt:
- §27 SGB VIII - Hilfen zur Erziehung i.V.m.
- §30 SGB VIII - Erziehungsbeistandschaft
- §31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe
- §34 SGB VIII - Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform
- §36 SGB VIII - Mitwirkung / Hilfeplan
- §41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige
Zielgruppe:
Unsere Zielgruppe sind vorwiegend Familien, junge Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit:
u.a.
- innenfamiliäre Schwierigkeiten
- Defizite in der Versorgung der Kinder oder der Haushaltsführung
- Problemen in akuten Lebenskrisen (z.B. Trennung)
- Unterstützung in behördlichen und finanziellen Angelegenheiten
- oder mit Hilfe / Unterstützung im Anschluss an eine teilstationäre oder stationäre Hilfemaßnahme
Unser Arbeitsverständnis:
Unser Auffassung nach bilden zwei Aspekte die Grundlage des Arbeitsverständnisses. Zum einen unsere Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Jugendamt, zum anderen unser eigenes Zusammenwirken im Team.
Mit dem jeweiligen Jugendamt möchten wir partnerschaftlich und transparent zum Wohle der Klienten zusammenarbeiten. Im Team wird mit Respekt und gegenseitiger Wertschätzung umgegangen, um ein angenehmes Arbeitsklima zu erhalten.
Unsere Arbeit mit den Familien, jungen Volljährigen wie auch Jugendlichen gestaltet sich in der Regel in einem kooperativen Stil, auf dem Weg in eine positive Veränderung. Dabei stehen der Beziehungsaufbau sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an oberster Stelle.
In Familien mit komplexeren Problemen (Schutzauftrag etc.), destruktiven Verhaltensweisen, dysfunktionalen Strukturen haben wir eine klare und transparente Haltung/Kommunikation um gemeinsam an einer Veränderung zu arbeiten.